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TTIP & mögliche Folgen im Verbraucherschutz: Lebensmittel und Kennzeichnungspflichten

Achtung, dieser Post ist bereits aus dem Jahr 2016. Einige Informationen könnten veraltet sein.

Die Auswirkungen des Freihandelsabkommens TTIP sind schwer zu überblicken, doch wird sich wohl in nahezu jedem Lebensbereich etwas ändern. Besonders die europäischen Standards von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung sind vielen Kritikern ein Anliegen – sie befürchten die Anpassung an das Minimal-Niveau der USA.

TTIP als trojanisches Pferd bei Protesten in Brüssel. © Jess Hurd/NoTTIP, Global Justice Now, Flickr.com

TTIP als trojanisches Pferd bei Protesten in Brüssel. © Jess Hurd/NoTTIP, Global Justice Now, Flickr.com

Die größte Freihandelszone bringt weitreichende Folgen für rund 800 Millionen Bürgerinnen und Bürger, die insbesondere in den Bereichen Arbeitsrecht, Verbraucher- und Umweltschutz sowie bei der öffentlichen Daseinsvorsorge noch nicht absehbar sind. Medial am meisten thematisiert werden die Auswirkungen und Anpassungen im Bereich der Lebensmittelstandards.

Tierschutz wird gelockert

In den USA ist die Nutztierhaltung hoch durchindustrialisiert; die Haltungs-, Fütterungs- und Schlachtungsbedingungen sind jedoch weniger streng geregelt als in der EU. Bei einer Anerkennung der gegenseitigen Standards könnten damit Produkte in unsere Supermärkte kommen, die bisher aus Gründen des Tier- oder Konsumentenschutz verboten sind. Dazu gehört nicht nur das vieldiskutierte „Chlorhuhn“, sondern auch Milch von geklonten und mit Wachstumshormonen behandelten Tieren, Eier von Hühnern in Legebatterien oder Fleisch von Tieren, denen gentechnisch veränderte Futtermittel verabreicht wurden.

Lebensmittelsicherheit

Ein weiterer Aspekt ist die Risikoeinschätzung von Lebensmitteln und Zusatzstoffen. In den USA werden genetisch veränderte Organismen (GVO) von der Lebensmittelbehörde als gleichwertig zu unveränderten Organismen betrachtet. Firmen können ihre Zusatzstoffe selbst als „sicher“ einschätzen, was nicht überprüft werden muss. Der Einsatz von schädlichen Chemikalien kann erst nach dem sicheren Beweis der Gefahr durch die Behörde verboten werden – im Gegensatz zum Vorsorgeprinzip in der EU, wo bereits der Verdacht der Behörden auf eine gesundheitsschädliche Wirkung ausreicht, um einen Stoff zu reglementieren. Zu befürchten steht, dass durch TTIP der Anbau und Vertrieb von GVOs in der EU zunehmen wird. Auch Nano-Foods könnten so ihren Weg in europäische Supermarktregale finden.

Beschneidung der Wahlfreiheit

Was all diese Änderungen besonders perfide machen könnte, ist ein möglicher Wegfall der Kennzeichnungspflicht, z.B. für gentechnisch veränderte Lebensmittel. Damit ginge die von Verbraucherschützern lange erarbeitete Produkt-Transparenz und folglich die Wahlfreiheit der Konsumenten verloren.

Die Europäische Kommission betont, dass die gegenseitige Anerkennung nur auf Basis der bestehenden hohen europäischen Standards erfolgen soll. Sollte dies umgesetzt werden, ist aber noch immer offen, welcher Spielraum den Ländern nach Abschluss von TTIP zu einer Stärkung des Tier- und des Konsumentenschutzes bliebe.

Leider sind die TTIP-Verhandlungen äußerst intransparent. Umso erfreulicher, dass sich die EU-Chefverhandlerin Cecilia Malmström am 22. Februar in Wien einer öffentlichen Debatte stellt. Details zur Veranstaltung finden sich unter ttip-stoppen.at.

Quellen und Hinweise zum Weiterlesen

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Ein Artikel von Larissa
veröffentlicht am 11.02.2016
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