Tierschutzthema: Ferkelkastration

Ferkel
Achtung, dieser Post ist bereits aus dem Jahr 2017. Einige Informationen könnten veraltet sein.
Glücklicherweise berichten immer wieder Medien über Tierschutzthemen wie die betäubungslose Kastration, das Abkneifen von Zähnen und Schwänzen bei Ferkeln oder das Entfernen von Hörnern bei Rindern. Diese Praktiken sind in der Landwirtschaft gang und gäbe, aber selten im Bewusstsein der Konsument*innen. Heute wollen wir uns deshalb einmal dem Thema Ferkelkastration widmen: Was ist das, warum wird das gemacht, wie ist die gesetzliche Grundlage und was sind mögliche Alternativen.
Ferkelkastration

(Foto: Pixabay, Alexas_Fotos)

Warum werden die Tiere kastriert?

Unsere Haushunde und auch Katzen werden in der Regel kastriert, um regelmäßige Würfe zu verhindern. Im Gegensatz dazu dient die Kastration männlicher Ferkel dazu, den so genannten Ebergeruch des Fleisches zu verhindernDieser entsteht durch geschlechtsspezifische Hormone, die nach Erhitzen des Fleisches einen urinähnlichen Geruch verursachen. Da die österreichischen Konsument*innen empfindlicher auf den Ebergeruch reagieren als zum Beispiel die britischen oder spanischen, werden die Eber nicht nur gemästet und getötet, sondern auch noch der schmerzhaften Kastrationsprozedur unterworfen. 

Das betrifft übrigens nicht nur konventionell gehaltene Tiere, sondern auch die wenigen Biotiere, die es in Österreich gibt (laut ORF handelt es sich dabei um unter 2 % Bioschweine in ganz Österreich, der Rest wird konventionell gehalten).

wikimedia

(Foto: Wikimedia Commons)

Was passiert bei der Kastration?

In der Praxis sieht das so aus, dass männliche Ferkel bis sieben Tage nach der Geburt kastriert werden. Durchgeführt wird das üblicherweise von den Landwirt*innen als sachkundige Personen selbst. Veterinär*innen werden – anders als bei der Kastration von Heimtieren – in der Regel nicht hinzugezogen. Bei der Kastration der neugeborenen Ferkel werden die Hoden freigelegt und die Samenstränge durchtrennt. Für die erbärmlich schreienden Tiere bedeutet diese Prozedur nicht nur Stress, sondern auch massive Schmerzen. Denn eine medikamentöse Schmerzausschaltung oder gar eine Narkose sind leider kein Standard bei der Ferkelkastration.

Da es noch keine gesetzlichen Vorgaben in der konventionellen Haltung gibt, habt sich der Verband Österreichischer Schweinebauern (VÖS) selbst dazu verpflichtet, Schmerzmittel vor der Kastration zu geben. In der Bio-Schweineerzeugung ist die Kastration mit angemessener Gabe von Schmerz- oder Betäubungsmitteln vorgeschrieben.

FerkelGibt es Alternativen?

Da die Gabe von Schmerzmitteln vor der Kastration nicht generell als ausreichend angesehen wird, um den Ferkeln Stress und Schmerzen zu ersparen, werden auch andere Methoden diskutiert. Diese sind beispielsweise verschiedene Formen der Betäubung, der Schmerzausschaltung, die Immunkastration und die Ebermast (eine Beschreibung und Bewertung durch Professor Johannes Baumgartner findet sich hier).

Die EU-Kommission sieht einen Ausstieg aus der chirurgischen Kastration von Ferkeln bis Jänner 2018 vor und sieht die Gabe von schmerzmitteln, Betäubungen oder Narkosen nur als Zwischenschritt.

Wie sieht es in unseren Nachbarländern aus?

Während bei uns noch diskutiert wird, ob eine Betäubung sinnvoll und bezahlbar ist (immerhin müssten die Konsumenten wenige Cent mehr für den Schweinsbraten zahlen) oder, ob jemals die Chance auf die Akzeptanz der Ebermast besteht, haben andere Länder bereits gehandelt: In der Schweiz, den Niederlanden und in Schweden wird unter Betäubung bzw. unter Narkose kastriert. Belgien setzt im Inland auf die Ebermast bzw. auf die Immunokastration, für den Export wird unter Betäubung kastriert.

Ärger als bei uns sieht es bisher noch in Deutschland und Frankreich aus, wo noch immer nur 90 % der Erzeuger*innen Schmerzmittel geben, sowie in Italien und Osteuropa, wo Schmerzmittel oder Betäubungen seltenst zur Anwendung kommen. Vorbildlich sind hingegen das vereinigte Königreich, Spanien und Portugal, wo die Ebermast den größten Anteil stellt.

Leider entscheidet auch in diesem Fall nicht die Frage nach dem Wohl der Tiere, wie weiter vorgegangen wird, sondern der Wunsch der Konsument*innen nach billigem Fleisch, ohne potentiellen Ebergeruch. Sind doch gesetzliche Vorgaben immer nur ein Kompromiss zwischen wirtschaftlichen Interessen und Zugeständnissen an den Tierschutz.

Quelle: Pixabay

(Foto: Pixabay)

Weg mit der Tierquälerei aus Kühlschrank und Pfanne!

Mit der Debatte um die Ferkelkastration, aber auch das betäubungslose Abschleifen der Zähne und Kupieren der Ringelschwänze, wird einmal mehr deutlich, welche Leiden wir den Tieren auf ihrem kurzen Lebensweg vom denkenden, fühlenden Tier zum akkurat verpackten Fleischstück im heimischen Kühlschrank zumuten.

Einmal mehr zeigt sich, dass es nicht nur um ein wenig Einstreu, etwas Spielzeug oder etwas kürzere Transportzeiten geht. Das ganze System unserer Ernährung mit Tierprodukten lässt sich mit unseren Wünschen an das Wohl unserer Mitgeschöpfe nicht vereinbaren und erfordert einen kompleten Wandel. Weg von Produkten, die unter massivem Elend und Verlusten in Brütereien, Mastanlagen, Tiertransporten und Schlachthöfen erzeugt wurden, hin zu einer tierfreundlichen, ausgewogenen und dazu noch umweltfreundlichen Ernährung auf pflanzlicher Basis.

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Ein Artikel von Hella
veröffentlicht am 3.05.2017

2 Kommentare

  • Keith sagt:

    Die Abschaffung der Haltung von sog. Nutzvieh ist alternativlos.

  • Martin sagt:

    Hallo!
    Die Zustände sind bekannt. Wollt ihr nicht mal im Bereich recherchieren und Artikel bringen von bereits anderen vorzeigebeispielen mit besseren Bedingungen oder Lösungsmöglichkeiten ?
    Ebenso die alternative Fleisch aus der laborzüchtung gänzlich ohne Tierhaltung usw. Ist in ein paar Jahren Realität. Das sind alles Fortschritte, die zu begrüßen sind und konstruktive Lösungsansätze bieten.
    Ob Tier- oder pflanzenbewusstsein leidet, ist ja auch nur eine Betrachtungsweise.

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