E-Nummern – Lebensmittelzusatzstoffe unter der Lupe

Gummibärchen
Achtung, dieser Post ist bereits aus dem Jahr 2015. Einige Informationen könnten veraltet sein.

E-Nummern bezeichnen verschiedene Lebensmittelzusatzstoffe, die dazu dienen, Lebensmittel in ihrer Beschaffenheit – sei es das Aussehen, die Konsistenz oder die Haltbarkeit – zu verändern. Den meisten ist die Bedeutung hinter diesen kryptischen Nummern unklar, nicht selten verbergen sich dahinter tierische Stoffe.

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Wozu Lebensmittelzusatzstoffe?

Lebensmittelzusatzstoffe werden in drei Gruppen unterteilt: Farbstoffe, Süßungsmittel und andere Zusatzstoffe (hierunter fallen Emulgatoren, Geschmacksverstärker, Konservierungsmittel, Stabilisatoren, Säuerungsmittel usw.). Grundsätzlich ist der Einsatz von Lebensmittelzusatzstoffen verboten, nur diejenigen Stoffe, die explizit genehmigt und von der EU als unbedenklich eingestuft wurden, dürfen verwendet werden.

E-Nummern unter der Lupe

Insgesamt gibt es aktuell 316 verschiedene in der EU zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe, davon sind drei auf jeden Fall tierischen Ursprungs, viele weitere Zusatzstoffe können, müssen aber nicht, aus Tieren hergestellt werden. Da in diesem Fall die E-Nummer aber dieselbe ist, hilft hier nur gezieltes Nachfragen beim Hersteller.

Tierische Zusatzstoffe

Die drei Zusatzstoffe in Lebensmitteln, die ausschließlich aus Tieren hergestellt werden, sind:

E 120: Echtes Karmin. Dieser Zusatzstoff dient als Farbstoff und wird aus getrockneten, befruchteten Weibchen der Scharlach-Schildläuse gewonnen.

E 901: Bienenwachs. Hierfür werden Bienenwaben gesäubert und eingeschmolzen. Verwendung findet Bienenwachs z.B. als Füllstoff oder Überzugsmittel und kommt häufig in Süßwaren oder Nüssen vor, aber auch Früchte werden damit überzogen, um einem Feuchtigkeitsverlust entgegenzuwirken. So behandeltes Obst wird mit dem Hinweis „gewachst“ gekennzeichnet. Apfel und Süßigkeiten

E 904: Schellack. Der Stoff wird aus den Ausscheidungen der Gummi-Schildläuse gewonnen, die diesen zum Schutz ihrer Brut produzieren. Er dient – wie Bienenwachs – in der Nahrungsmittelindustrie als Überzugsmittel von Süßwaren, Nüssen, Nahrungsergänzungsmitteln und Früchten.

Zusatzstoffe mit unklarer Herkunft

Die Stoffe, die in diese Kategorie fallen, könnten eventuell tierischen Ursprungs sein. Wichtig ist, zu beachten, dass die E-Nummern immer die gleichen sind, egal aus welcher Quelle der Zusatzstoff gewonnen wurde.

Lysozym und Lecithin sind Stoffe, die aus Hühnereiern gewonnen werden können, es ist aber auch möglich diese Zusatzstoffe mithilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen oder aus pflanzlichen Ölen herzustellen. Auf den Verpackungen sind Lysozym und Lecithin mit den Nummern E 1105 und E 322 gekennzeichnet.

Riboflavin mit der Nummer  E 101 kann unter Umständen aus Molke hergestellt worden sein. Glycin mit der Nummer E 640 wird unter anderem häufig aus Gelatine gewonnen, kann aber auch aus Chloressigsäure und Ammoniak synthetisch hergestellt werden.

Besonders bei Fettsäuren ist die Herkunft oft unklar. Die Fettsäuren könnten z.B. aus Schweineschmalz oder Milchfett stammen, genauso gut aber auch aus Sojaöl oder Rapsöl hergestellt worden sein. Bei folgenden Nummern auf der Verpackung sollte man deswegen hellhörig werden und gegebenenfalls den Hersteller für nähere Informationen kontaktieren:  E 304, E432-436, E 442, E 470a, E 470b, E 471, E 472 a-f, E 473, E 474, E 475, E 477, E 479b, E 483, und E 491-495.

V-Label gibt Sicherheit

V-Label veganWie man sieht, ist es nötig, beim Einkaufen sehr genau die Zutatenliste von Produkten zu studieren, um nicht ungewollt tierische Produkte zu konsumieren. Und selbst dann kann man sich bei einigen Zutaten nicht sicher sein und müsste zuerst den Hersteller über die Herkunft befragen. Tierrechtsorganisationen und Interessensvertretungen von VeganerInnen fordern deshalb von der EU schon lange eine deutliche Kennzeichnung der Lebensmittel als „vegan“ und „vegetarisch“. Leider wurde dieser Ruf sowie das wachsende KonsumentInnen-Interesse von Brüssel bisher ignoriert.

Ein Einkaufshilfe bietet hier immerhin das V-Label, das von mehreren europäischen Organisationen getragen wird. Wenn das rechts abgebildete Siegel auf einem Lebensmittel abgedruckt ist, dann ist es entweder vegetarisch oder vegan. Die Spezifizierung steht immer unter dem gelben Kreis: vegan, lacto-vegetarisch, ovo-lacto-vegetarisch oder ovo-vegetarisch. Weitere Infos findest du hier.

Und wer sich generell genauer in das Thema E-Nummern einlesen möchte und mehr über Inhaltsstoffe mit tierischem Ursprung in Lebensmitteln und Kosmetikartikel wissen möchte, dem sei an dieser Stelle diese Seite von Peta ans Herz gelegt sowie das Buch Veganissimo, Band 1, das es auch als Online-Version gibt.

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Ein Artikel von Isabel
veröffentlicht am 30.01.2015

2 Kommentare

  • Susanne L. sagt:

    Ich schliesse mich meiner Vorgängerin vorbehaltlos an! DANKE!!!

  • Susanne Fels sagt:

    Ich möchte mich hier an dieser Stelle einfach einmal bei euch bedanken! Ich bin froh und dankbar, dass es euch gibt und ihr so eine tolle Arbeit macht. Ihr bringt Licht in das Dunkel der Lebensmittelindustrie und man kann sich auf euch verlassen. DANKE !!!!!

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